Nach den Vorgaben der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), der Musterbauordnung (MBO) und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge) gilt:
„Flucht- und Rettungswegtüren müssen sich jederzeit, ohne besondere Kenntnisse, mit einem einzigen Handgriff – leicht und in voller Breite – öffnen lassen.“
Unsere Torstopperplatte wurde genau mit diesem Anspruch entwickelt. Sie ermöglicht das sichere Offenhalten von Bauzauntüren und Toren, ohne deren Fluchtwegfunktion einzuschränken.
⚠️ Hinweis: In Gebäuden mit Rauch- oder Brandschutztüren gelten strengere Anforderungen. Dort dürfen Türen nicht dauerhaft offen gehalten werden, da sonst die Brandschutzfunktion beeinträchtigt wird. Die Vabeg® Torstopperplatte ist für Bauzauntüren und Außentore ohne Brandschutzanforderung vorgesehen.