Torbreiten: Set A & B: 1,2m - 3,5m | Set C: 2,4m - 6,7m
Standsicherheit bis Windstärke 10 (Planen ab ca. Windstärke 8)
Brandschutzzertifikate Materialien mind. B1 schwerentflammbar
Max. zulässige Personenzahl nach MVStättVO
bei einem 3,5m breitem Bauzauntor, mit 3,5m Torbreiten-Anrechnung,
1,2m sowie 2,3m in cm-Schritten:
* 1.750 Personen im Freien und Sportstadien (1,2m 600 Pers. + 2,3m 1150 Pers.)
* 583 Personen in anderen Versammlungsstätten (1,2m 200 Pers. + 2,3m 383 Pers.)
* Doppeltor mit 6,7m Torbreite 3.350 Freien bzw. 1.116 Personen im Gebäude
Beachten Sie eine ggf. andere geltende Rechtslage an Ihrem Anwendungsort.
(Bei 0,6m Schritt-Rechnung ergibt sich 6,6m Doppeltor und 3m bei Einzeltor)
Verwendungs‒Zeit:
Tag und bei Dunkelheit/ Nacht mit dauerhafter Ausleuchtung/
Sicherheitsbeleuchtung; Winter und Sommerbetrieb möglich, bis -20°C
Gesetzliche Notwendigkeit:
Die Systeme erfüllen die rechtlichen Vorgaben hinsichtlich:
Türen: „...müssen... jederzeit leicht und in voller Breite geöffnet werden können.“ §9 (3) MVStättVO
Kennzeichnung: „Ausgänge und Rettungswege müssen durch Sicherheitszeichen dauerhaft und gut sichtbar gekennzeichnet sein.“ §6 (6) MVStättVO
Vorgaben aus der ASR sowie Baurecht (BO)
Anforderungen an den Bauzaun:
Unbeschädigte handelsübliche Bauzäune.